Schadenfall

Ablauf im Schadenfall

Pferdeversicherung

Melden Sie uns jeweils sofort einen Schaden mit dem Formular 'Schadenmeldung Todesfallversicherung' oder direkt mit unserem Online-Formular Schadenmeldung.

Kranke oder verletzte Pferde sind zeitgerecht tierärztlich behandeln zu lassen. Bei zweifelhafter oder ungünstiger Prognose ist umgehend dem Geschäftsführer Meldung zu erstatten und ein tierärztliches Zeugnis beizubringen. Der Versicherungsnehmer hat überdies alles zumutbare vorzukehren, damit zusätzlicher Schaden vermieden wird.

Die Entschädigung für ein verendetes, euthanasiertes oder notgeschlachtetes Tier beträgt im Maximum 75% der Schätzung.

Beachten Sie auch unsere Versicherungsbedingungen (Kapitel VI und VII)

Heilungskosten

Melden Sie uns jeweils sofort einen Schaden mit dem Formular 'Schadenmeldung Heilungskosten' oder direkt mit unsrem Online-Formular Schadenmeldung

Sobald verfügbar senden Sie uns ein Tierarztzeugnis oder einen Klinikbericht zusammen mit der Rechnung. Bitte auch Rechnungen einsenden, welche kleiner als der Selbstbehalt sind. Die Selbstbehalt-Kontrolle liegt bei der Geschäftsstelle.

Beachten Sie auch unser Merkblatt Ablauf im Schadenfall.