Die St. Gallische Pferdeversicherungs-Genossenschaft versichert die in den Policen bezeichneten Einhufer (Pferde, Ponys, Esel, Maulesel und Maultiere - im weiteren allgemein Pferde genannt) auf Todesfall infolge Krankheit oder Unfall. Die Versicherung bezieht sich immer auf die aktuell gültigen allgemeinen Versicherungsbedingungen der St. Gallischen Pferdeversicherungs-Genossenschaft.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite 'Pferdeversicherung'.
Seit dem 01.11.2016 bieten wir allen unseren Mitgliedern eine eigenfinanzierte Heilungskostenversicherung an.
Weiter Informationen finden Sie auf der Seite 'Heilungskosten'.
Für Fohlen bieten wir eine spezielle Versicherung an. Nach vollendetem 10. Trächtigeitsmonat werden Totgeburten entschädigt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite 'Fohlenversicherung'.
Von der Aufnahme in die Versicherung sind ausgeschlossen:
Die Versicherung tritt an dem in der Police aufgeführten Datum in Kraft. Die Verträge erneuern sich stillschweigend von Jahr zu Jahr (Geschäftsjahr 1. Mai - 30. April), wenn sie nicht spätestens bis 31. März des laufenden Geschäftsjahres schriftlich, unter Angabe der Policennummer bei der Geschäftsstelle gekündigt werden. Die Versicherungsprämie wird im ersten Halbjahr quartalsweise und ab November monatlich berechnet (inkl. Heilungskosten Zusatzversicherung). Bei Policen, die nicht temringerecht gekündigt werden, wird eine Quartalsprämie belastet. Es werden keine Prämien zurückerstattet. Befristete Policen unter einem Jahr werden nur in Ausnahmefällen abgeschlossen.